Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Es gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1 Präambel.
In unseren AGB wird der Auftraggeber mit AG benannt, der Auftragnehmer
mit AN. Dieses sind die AGB des Auftragnehmers, AN. Diese Allgemeine
Geschäftsbedingungen AGB sind Bestandteil aller Verträge mit dem
AN, sowie aller Aufträge an den AN. Regelungen, die diese Bedingungen
abändern oder aufheben sind nur dann gültig, wenn sie vom AN schriftlich
bestätigt wurden. Durch schriftliche oder/und mündliche Auftragserteilung
oder/und Auftragsbestätigung, erklärt sich der Kunde ausdrücklich
mit den AGB einverstanden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu Ungunsten des AG werden diesem mitgeteilt. Sie gelten in der
Regel erst ab der nächsten Vertragsverlängerung. Ansonsten ist
der AG zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit
einer Frist von 4 Wochen berechtigt. Ein beidseitiger Vertrag
zwischen dem AN und dem AG kommt durch mündlichen und/oder schriftlichen
Auftrag oder/und Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail,
zustande und wenn der AG nicht innerhalb von 8 Werktagen schriftlich
(Einschreiben) gegen die Auftragsbestätigung Einspruch einlegt.
2. Handlungsberechtigung -vertretung.
Der AG versichert, dass er für sich selbst handelt. Handelt er
im Auftrag oder in Vertretung oder im Namen von mehreren bzw.
von Dritten oder gibt er vor für andere zu handeln, so erklärt
er, dass er allein zur Auftragsvergabe autorisiert ist und voll
verantwortlich gegenüber dem AN als weisungsbefugter AG auftreten
darf. Der so handelnde AG stellt den AN frei von sämtlichen Ansprüchen
anderer gegen den AN, trägt selbstschuldnerisch alle Kosten, die
direkt oder indirekt durch eine nicht ausreichend legitimierte
Auftragsvergabe an den AN entstehen oder entstanden sind. In diesem
Fall hat der AN den Anspruch auf sofortige Bezahlung des Restbetrages
durch den AG, darf den Vertrag fristlos aufkündigen und die bis
dahin geleistete Arbeit, egal in welcher Phase und mit welchen
Folgen, bis zu einer einvernehmlichen schriftlichen Regelung bzw.
einer juristischen Einigung, zurückziehen. Der AG stellt den AN
ausdrücklich von der Überprüfung der Verantwortlichkeit des AG`s
frei.
3 Beginn, Dauer und Kündigung.
Der Vertrag beginnt ab dem in der Auftragsbestätigung eingesetzten
Datum oder dem unterschriebenen Vertrag bzw. Auftrag und läuft
auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Kündigungszeit
von 6 Wochen vor Ende des bezahlten Zeitraums gekündigt werden.
Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen. (Es gilt das Datum
des Poststempels) Wird der Vertrag nicht fristgemäß per Einschreiben
gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
4 Zahlungen, Zahlungsbedingungen und Nutzungsvorbehalt.
Die Zahlungen erfolgen nach Rechnungsstellung, gemäß der Vereinbarung
bzw. der aktuellen Preisliste. Mit Erteilung des Auftrags wird
eine Abschlagszahlung von 50% der Auftragssumme fällig. Der Restbetrag
wird bei der Übergabe oder/und Veröffentlichung der vereinbarten
Leistung fällig, spätestens jedoch 14 Tage nachdem die Seiten
im Sinne des Vertrages fertiggestellt wurden, unabhängig davon
ob der AG noch weitere Nachbesserungen angemeldet hat. Die Auftragssumme
ist unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte
Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht. Wenn
der Beginn bzw. die Fortführung der Leistungserfüllung durch nicht
vollständige oder fehlende geforderte Angaben des AG`s zu mehr
als 2 Werktagen Unterbrechung beim AN führt, ist der AN berechtigt
eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% des Restbetrages der vereinbarten
Auftragssumme zu fordern. Der evtl. festgelegte Fertigstellungstermin
verlängert sich dadurch um je 5 Tage je Unterbrechung zusätzlich
zur Unterbrechungszeit. Fälligkeit: ist das Rechnungsdatum. Zahlungen
sind innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung
ohne weitere Abzüge zu leisten. Die Bezahlung erfolgt wahlweise
in bar, per Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung bzw. per Überweisung
oder Scheckkarte (Visa, Mastercard, Eurocard, American Express).
Die Kosten für die gewählte Zahlungsart geht zu Lasten des AG`s.
Die vereinbarte Leistung und/oder Nutzung bleibt bis zur vollen
Bezahlung nur dem AN vorbehalten. Der AG verzichtet vor der Begleichung
der Rechnungssumme auf die Herausgabe der Leistungen.
5 Vertragsgegenstand.
Vertragsgegenstand ist die Erbringung einer Leistung durch den
AN, zur einmaligen, gleichzeitigen nicht exklusiven Nutzung, ausschließlich
während der bezahlten Vertragslaufzeit, durch den AG entsprechend
der Auftragsbestätigung. Der AN verpflichtet sich, im Rahmen des
Auftrags, die Informationen im Internet für die Zeit des bezahlten
Zeitraums, zu veröffentlichen. Die Bereitstellung der Informationen
im Internet erfolgt auf Servern des AN. Es besteht kein Zugriffsrecht
auf die auf dem Server abgelegten Dateien. Diese bleiben Eigentum
das AN. Der AN kann die Leistungserfüllung Dritten übertragen.
Er bleibt in diesem Fall trotzdem voll verantwortlicher Vertragspartner
für den AG. Aus Diensten und Leistungen die vertraglich nicht
vereinbart sind, vom AN dem AG dennoch freiwillig kostenlos zur
Verfügung gestellt werden, entstehen, auch auf Dauer, keine Ansprüche
für den AG. Sie können jederzeit vom AN umgeändert, zurückgenommen
oder eingestellt werden.
6 Auftragsannahme Veröffentlichte Inhalte.
Der AN verpflichtet sich, soweit die vom AG gewünschten Inhalte
nicht gegen sittliche, moralische oder gesetzliche Grundregeln
verstoßen bzw. keinen illegalen, gewaltverherrlichenden, rechtsradikalen,
rassistischen oder Jugend gefährdenden Inhalt haben, den Auftrag
zu bearbeiten. Der AG übernimmt sowohl für zur Verfügung gestellte
Inhalte als auch für die dem AN angegebenen "Links", zu anderen
Internetseiten, die volle Verantwortung. Er stellt den AN ausdrücklich
von einer Überprüfung diesbezüglich frei und erklärt die volle
Kostenübernahme aller Kosten die im Vorfeld bzw. im Zusammenhang
mit diesem Verstoß direkt oder indirekt entstehen. Der AG stellt
insbesondere den AN von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich
der überlassenen Daten frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln,
das Dritte in ihren Rechten verletzt. Die Veröffentlichung der
vom AG gewünschten Daten, Datenquellen, Angaben, insbesondere
Fotos, Logos, Markennamen, Grafik-, Musik-, Video- oder anderer
Medieneinbindungen sind, bis auf schriftlichen Widerruf des AG`s,
von diesem ausdrücklich gewünscht und werden von dem AN ebenfalls
nicht auf evtl. Rechte Dritter überprüft. Die Richtigkeit der
gemachten Angaben liegt alleine in der Verantwortung des AG. Soweit
die veröffentlichten Daten einem Zwischenergebnis entsprechen,
under-construction-Seiten, verzichtet der AG bei Nichtgefallen
auf einen möglicherweise begründeten Schadenersatz, auch von Dritten.
Der AN nimmt auf schriftlichen Antrag des AG die Leistung kostenpflichtig
vom Netz. Der AN darf die Domain bis zur Begleichung aller Aller
Rechnungsbeträge für sich nutzen. Der AN kann für Kosten, Schäden
usw., die durch seine Leistungserbringung entstehen, nicht in
Anspruch genommen werden!
7 E-Mails.
Die vom AN zur Verfügung gestellten eMail-Adressen dürfen nicht
für illegale Handlungen, insbesondere Massen- und Werbemails (Spam),
und zur Verbreitung illegaler Inhalte und Viren genutzt werden.
Der AG haftet selbstschuldnerisch für den entstandenen Schaden.
Die im Rahmen dieses Angebotes genutzten eMail-Adressen dürfen
nicht zum gewollten Empfang großer Dateianhänge genutzt werden.
Sollten große Dateianhänge überhand nehmen und / oder den Dienst
in seiner Stabilität und Geschwindigkeit stark beeinträchtigen,
so kann der AN die Weiterleitung von E-Mails ab einer bestimmten
Größe sperren.
8 Datenschutz - Wiedergabequalität.
Der AG akzeptiert, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik
kein 100% sicherer Datenschutz von durch das Internet übertragenen
Daten und auf Internet-Servern gespeicherten Daten, möglich ist.
Der AG akzeptiert, dass e-Mails den Sicherheitsstatus einer Postkarte
haben und von entsprechend technisch ausgerüsteten Personen gelesen
werden können. Der AG weiß, dass von jedermann, jederzeit seine
persönlichen Daten (Name, Adresse, e-Mail, Telefon- und ggf. Fax-Nummer)
aus den öffentlich zugänglichen Datenbanken, wie z.B. die des
DE-NIC oder RIPE, abgefragt werden können. Die für die Geschäftsabwicklung
notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen unserer Serviceleistungen
gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen
Daten werden vertraulich behandelt. Soweit Daten an den AN – gleich
welcher Form - übermittelt werden, stellt der AG Sicherheitskopien
her. Für den Fall des Datenverlustes ist der AG verpflichtet,
die betreffenden Datenbestände jeweils unentgeltlich an den AN
zu übermitteln. Die veröffentlichten Reproduktionen können Qualitätsverluste
gegenüber der Originalvorlage haben. Der Qualitätsverlust wird
vom AG akzeptiert. Darüber hinaus ist die Darstellung insbesondere
im Internet vom Browser, der technischen Leistungsfähigkeit und
der hard- und softwaretechnischen Ausrüstung des Betrachters abhängig.
Sie kann auf verschiedenen Systemen z.B. PC, Apfle, younix, Leenucs
usw. jeweils komplett verschieden dargestellt werden. Der AG verzichtet
diesbezüglich ausdrücklich auf Ansprüche wie Änderung, Nachbesserung,
Schadenersatz usw.
9 Nachbesserungen, Korrekturen, Änderungen.
Nachbesserungen, Korrekturen, Änderungen können nur in schriftlicher
Form beim AN durch den AG angefordert werden. Sie müssen in Art
und Umfang sämtliche Nachbesserungen, Korrekturen und Änderungen
beinhalten. Diese müssen innerhalb von 5 Werktagen, nachdem der
AN dem AG die erbrachte Leistung vorgelegt hat, beim AN vorliegen.
Die dem AG mitgeteilte Tatsache, dass der AN seine Leistung im
Internet veröffentlicht hat, erfüllt ebenfalls diesen Sachverhalt,
so dass der AG seine Nachbesserungen, Korrekturen bzw. Änderungen
vortragen kann. Soweit es sich um die erste Korrektur, auf Basis
der erbrachten Leistung handelt, sind diese kostenlos. Der zweite
Korrekturvorgang wird nach der allgemeinen Preisliste, pauschal
oder auf Stundenbasis, abgerechnet. Beseitigung von Rechtschreibfehlern,
sind stets kostenfrei. Gehen nach Ablauf der 5 Werktage nicht
sämtliche Nachbesserungen beim AN ein, kann die Schlussrechnung
gestellt werden. Dies enthebt den AN nicht davon, nach Eingang
des vollen Betrages die gemeldeten Nachbesserungen auszuführen.
Bei verspätetem Eintreffen der Nachbesserungen wird der Fertigstellungstermin
mit dem AG neu festgelegt.
10 Störungen und Datensicherung Datenverlust.
Technisch oder rechtlich bedingte Störungen der Internetpräsenz
führen nicht zur Auflösung dieses Vertrags. Eine völlige oder
teilweise Rückzahlung der bezahlten Beträge erfolgt, auch bei
vorzeitiger Kündigung, nicht. Der AN kann für technische Probleme
und Ausfälle nicht über den Auftragswert hinaus haftbar gemacht
werden. Soweit dem AG dadurch ein Schaden entstanden ist, muss
dieser auf dem Rechtsweg nachgewiesen und beziffert werden. Im
Falle von höherer Gewalt kann der AN nicht haftbar gemacht werden.
Höhere Gewalt sind insbesondere alle unvorhersehbaren Ereignisse,
z.B. Internet-Virenangriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, auch bei Leistungen
der miteinbezogenen Netzbetreibern, Onlinediensten und sonstigen
Providern und jeglicher Ausfall und Störung von Kommunikationsnetzen,
ebenfalls insbesondere bei Zulieferern wie miteinbezogenen Netzbetreibern,
Onlinediensten und sonstigen Providern. Bei Störungen die durch
die verwendete Software entstehen, gelten die Haftungsregeln der
Softwarehersteller. Der AN verpflichtet sich aber, sobald eine
dauerhafte Störung absehbar wird, einen Ersatz, im Sinne des Vertrags,
zu vergleichbaren Konditionen anzubieten. Der AN wird nach Fertigstellung
eine Datensicherung anfertigen. Eine Haftung für Verlust der Daten
kann jedoch nicht übernommen werden. Auch können bei einer Wiederherstellung
logischerweise keine Änderungen berücksichtigt werden, die erst
nach der Datensicherung gemacht wurden. Es wird dem AG daher empfohlen,
seine Daten selbst zusätzlich zu sichern. Der AG verpflichtet
sich die Informationen, die zur Leistungserfüllung des Auftragnehmers
erforderlich sind, bzw. von diesem angefordert wurden, innerhalb
von 5 Werktagen zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist,
formuliert der AN die nicht gelieferten Informationen nach eigenen
Vorstellungen. Sollte der AG diese Informationen, auch in Teilen
ändern oder ergänzen, werden diese, entsprechend der jeweils neuesten
Preisliste des AN, zusätzlich abgerechnet.
11 Copyright.
Der AG ist für die Inhalte seiner Seiten selbst verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung, die an den AN übergebene
Daten (auch Bild und Ton) auf etwaige Copyrights zu überprüfen
und ausschließlich solche weiterzuleiten, die keinem Copyright
unterliegen, bzw. freigegeben sind. Das Nichtkennen des Copyrightinhabers
entbindet den AG nicht von der Verpflichtung den AN von sämtlichen
Folgen, die eine etwaige Copyrightverletzung darstellen, freizustellen
und sämtliche Kosten und Aufwendungen, die in diesem Zusammenhang
entstehen, bei Fälligkeit an Auftragnehmerstatt, zu übernehmen.
Das Gleiche gilt für die Einhaltung der Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzrechte,
und den entsprechenden standes- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen
und Gesetze. Das Copyright für das geleistete Werk liegt beim
AN. Das Copyright, für Logos, Fotos oder entsprechend ausgewiesene
Texte, Musiktitel sowie Firmen-, Produkt- bzw. Markennamen, liegt
bei der fotografierten Person, bei den Fotografen bzw. den entsprechenden
Urhebern sowie der GEMA.. Der AG gestattet dem AN kostenlos das
Integrieren von rechtlich, Internet relevanten Texten, Copyright-
und Webdesignervermerken usw. mit E-Mail und Link zu Webdesign,
Webmaster und auf die Homepageseite des AN, auf den erstellten
Homepageseiten des AG`s. Soweit der AN Sponsoringleistungen für
den AG, auch durch Dritte, erbringt, erlaubt der AG ausdrücklich
das kostenlose Integrieren und Verlinken zu den Sponsoren auf
seiner Homepage bzw. seinen Domainen.
12 Verzug, Bankirrtum und Zahlungsunfähigkeit.
Der AN haftet nicht bei Bankirrtum oder einer durch den AG oder
die Bank zu vertretenden Zahlungsverzögerung, die unter Umständen
zur Reservierung der vom AG gewünschten Domain durch eine andere
Person führt. Der AN hat das Recht bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang
seine Leistungserbringung, ohne rechtliche Folgen, vorläufig einzustellen
und nach zweimaliger Mahnung, die vereinbarten Leistungen, völlig
einzustellen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet,
ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten vom AG zu ersetzen.
Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen
oder Umstände, die dem AN nach dem jeweiligen Vertragsabschluß
bekannt werden und die begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit
aller noch offenen Rechnungsbeträgen des AN gegen den AG, einschließlich
fälliger Wechselverpflichtungen zur Folge. In diesem Fall ist
der AN berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten und Ersatz
in Höhe 50% der Auftragsumme bzw. der halben Restsumme, zuzüglich
der durch die Auftragserteilung entstanden Kosten bei Drittpartnern,
als Schadenersatz bzw. für entgangenen Gewinn, zu verlangen, es
sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlung oder Sicherheit
in Höhe der zu erwartenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für
einen Rechtsstreit zur Beibringung der Forderung.
13 Sonstige Bestimmungen.
Einem KK-Antrag (übertragen einer Domain) kann nur statt gegeben
werden, wenn der AG den AN vorher über den KK-Antrag schriftlich
informiert hat und keine Forderungen gegen den AG offen sind.
Der Antrag muss per Fax oder Briefpost erfolgen und vom AN bestätigt
werden. Der AN kommt nicht für misslungene KK-Versuche auf. Der
AG erklärt mit Auftragserteilung seinerseits einer KK-Übertragung
auf den AN oder einem durch den AN benannten Dritten unwiderruflich
zu, wenn er das Verhältnis zum AN auflöst, in Frage stellt bzw.
erkennen lässt, dass er an einer Zusammenarbeit mit dem AN nicht
interessiert ist, oder er sich im Zahlungsverzug befindet. Eine
gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung, bzw. Einigungsverhandlungen
haben keine aufschiebende Wirkung. Der AN darf die Domainen des
AG sofort dann anderen, auch Konkurrenten und Wettbewerbern anbieten
und für diese oder sich selbst, wirtschaftlich nutzen. Auf eine
Verrechnung der Forderungen an den AG mit den Einnahmen des neuen
AG wird vom ursprünglichem AG unwiderruflich verzichtet. Zur Übertragungsberechtigung
ist ein Übertragungsantrag des Admin C an die entsprechende Stelle
ausreichend. Die Kosten die in diesem Zusammenhang entstehen,
insbesondere für die Übertragung, Neueintragung, Aufwendungen
usw. gehen zu Lasten des ursprünglichen AG.
14 Salvatorische Klausel.
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
gültig. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine ähnliche
bzw. nahekommende, aber wirksame Klausel in Kraft, die die Interessen
von AG und AN wahrt und das selbe Ziel verfolgt wie die alte Klausel.
Alle angegebenen Preise verstehen sich wie gesetzlich vorgeschrieben
inklusive der Mehrwertsteuer, soweit dies nicht ausdrücklich anders
vermerkt ist. Irrtum und Preisänderung vorbehalten. Der AN ist
berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch
Erklärung an Rechtsnachfolger, zu übertragen.
15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Stand.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Ludwigshafen. Im Falle eines
Rechtsstreits, ist Ludwigshafen als Gerichtsstand für beide Parteien
vereinbart.. Es gilt ausschließlich deutsches Recht!
Diese AGB`s gelten ab sofort und ersetzen alle früheren und
undatierten AGB`s. Stand Januar 2001 Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) Domain-Leistungen-Designfuersweb.de
§ 1. Vertragsgegenstand.
Designfuersweb.de ( AN genannt) erbringt für den Auftraggeber ( AG genannt)
Internet- und Netzwerkdienstleistungen, Domainverwaltung, Domainpacht,
Domainmiete, Domainnamenverkauf, entsprechend der vereinbarten
Leistungsbeschreibung und der Standardpreisliste. Der AG versichert,
dass er für sich handelt bzw. beauftragt und befugt ist diesen
Auftrag zu erteilen. Er haftet in jedem Fall "Selbstschuldnerisch"
gegenüber dem AN, in voller Höhe. Der AN kann diese Dienstleistungen
für den AG auch durch Dritte erbringen lassen, dann gelten zusätzlich
die AGB des Dritten, die der AG ausdrücklich mit Auftragserteilung
an den AN anerkennt. Der AG hat das Recht diese "Dritt-AGB" vor
Auftragserteilung vom AN anzufordern.
§ 2. Nutzungsrechte.
Dem AG stehen die Angebote des AN zur kommerziellen, privaten
oder sonstigen Nutzung sowie zur vertraglich vereinbarten Gestaltung
zur Verfügung, soweit die gesetzlichen Bestimmungen, technischen
Erfordernisse, §§ dieser AGB und die vertraglich vereinbarten
Regelungen eingehalten werden.
§ 3. Domainrechte, Domainmiete, Domainpacht, Domainnamenkauf.
Sofern ein AG einen Domain-Namen bestellt und sofort den vollen
Rechnungsbetrag bar bezahlt, verfügt er frei über diesen im Rahmen
der jeweils geltenden Regelungen des zuständigen Network Information
Centers (NIC). Z.B. gelten bei de-Domains die Regelungen der DENIC
eG. Der AN ist lediglich der Admin-C und ein vom AG beauftragter,
um die Domain-Namen registrieren, konnektieren und verwalten zu
lassen. Die Rechte und Pflichten bestehen zwischen dem eingetragenen
Domaineigentümer und dem jeweiligen NIC. Wird der AG Mieter, Pächter,
Anteilsnutzer, aktiv oder indirekt, so haftet er, vertretungsweise
auch für alle anderen Anteilseigner, voll für seine Vertragsleistung.
Wird der Domainname nicht vom NIC freigegeben, fallen Kosten in
Höhe von 50% der ursprünglichen Vertragssumme an. Wird ein Domainname
vom AN abgekauft, so wird 75% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss
in bar fällig, der Rest nach Neueintrag des Eigentümers, gegen
Herausgabe der Zugangspassworte, Zug um Zug in bar. Die Kosten
für die Durchführung werden vom AG voll übernommen, und betragen
Pauschal DM 1.000,-- / EURO 511,29. Dieser Betrag wird bar, per
Scheck oder Überweisung vorher fällig.
§ 4. Mehrere Domains auf einem Server.
Der AG kann mehrere Domain-Namen für einen Web-Server beantragen
und den AN damit beauftragen, dass diese auf den selben Web-Server
verweisen (z.B.: www.MeinName.de und www.MeineFirma.de).
§ 5. KK von einem anderen ISP an den AN.
Der AG kann eine über einen anderen Vertragspartner angemeldete
und betreute Domain an den AN delegieren (sog. Domain-Name-Delegation
oder Konnektivitäts-Koordination oder KK). Der AN verwaltet dann
im AG-Auftrag die Domain. Gesonderte Kosten für diese Delegation
entstehen nicht, der AG zahlt nur die üblichen Kosten für die
Domain-Namen-Verwaltung gemäß Leistungs- und Preisangebot.
§ 6. KK von dem AN an einen anderen ISP.
Der AG kann eine beim AN eröffnete Domain an einen anderen Internet
Service Provider (ISP) delegieren lassen (sog. KK), um diese dort
fortzuführen. Dem AG entstehen für diese KK seitens des AN keine
Kosten. Davon unberührt bleiben die sonstigen Leistungs- und Preisvereinbarungen
mit dem AN. Hat ein AG seine Rechnungen beim AN noch nicht ausgeglichen,
ist der AN berechtigt, den KK-Auftrag des AG erst nach Begleichung
aller Rechnungsbeträge durchzuführen.
§ 7. Domainlöschung im AG-Auftrag.
Die Löschung des Domain-Namens eines AG`s in seinem Auftrag ist
kostenfrei. Davon unberührt bleiben die sonstigen, mit dem AG
vereinbarten Leistungen und Preise. Kündigt der AG einen seine
Domain enthaltenden Vertrag gänzlich und delegiert die Domain
in der von ihm bezahlten Vertragslaufzeit nicht weiter oder beauftragt
den AN mit der Fortführung der Domain als Reservierung, versteht
der AN dies als gleichzeitige Kündigung der Registration des Domain-Namens.
Der AN wird in diesem Fall beim zuständigen NIC die Löschung veranlassen,
um von dem AG nicht mehr getragene Folgekosten zu vermeiden.
§ 8. Speicherung von Informationen.
Der AG wird seine auf dem von dem AN bestellten Speicherplatz
abgelegten Informationen (Web-Seiten etc.) zusätzlich selbst anderweitig
speichern und sichern. Er stellt den AN von jeglicher Haftung
dafür frei, wenn seine auf dem Speicherplatz abgelegten Informationen
trotz getroffener Sicherungsmaßnahmen dort nicht mehr verfügbar
sein sollten.
§ 9. Sicherheit-Passwortschutz.
Die Verantwortung für den Schutz (Geheimhaltung) der dem AG zur
Verfügung gestellten Passwörter für den Zugang zu den angebotenen
Internet-Diensten obliegt allein dem AG. Soweit der AG sein Passwort
selbst ändern kann, wird empfohlen, dies in regelmäßigen Abständen
zu verändern und das Paßwort durch Berücksichtigung von Sonderzeichen
komplex zu gestalten. Ist das Passwort nicht veränderbar, so verpflichtet
sich der AG, den AN sofort zu benachrichtigen, wenn er vermuten
muss, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
§ 10. Datenvolumen.
Überschreitet der Web-Server des AG`s oder andere Leistungen die
im jeweilig vereinbarten Angebot gesetzten maximalen Werte für
das monatliche Datentransfervolumen, so kann der AN ab dem Folgemonat
zusätzlich anfallende Volumengebühren berechnen, wenn in jeweiligen
Folgemonaten das Maximum für das Datenvolumen erneut überschritten
wird. Die Zusatzkosten berechnen sich anhand der Preise für zusätzliches
Transfervolumen. Der AG kann auf seinen Wunsch hin auch auf ein
Leistungspaket umsteigen, das ein erhöhtes Datentransfervolumen
abdeckt. Der AG kann sich anhand des Statistikprogramms seines
Web-Servers jederzeit über den in jeweiligen Tagen und Monaten
entstandenen Volumentransfer informieren. Insoweit besteht für
den AN gegenüber dem AG keine vorausgehende Benachrichtigungspflicht.
§ 11. Urheberrechte.
Soweit der AN dem AG Domainamen, Software, andere Lizenzen oder
Produkte zur Nutzung zur Verfügung stellt, darf er - sofern nichts
anderes vereinbart wurde - diese nicht an Dritte weitergeben.
Er muss sie nach Vertragsbeendigung an den AN zurückgeben sowie
evtl. gemachte Kopien löschen. Sofern nichts anderes ausdrücklich
vereinbart wurde, handelt es sich bei der Überlassung um ein nicht
ausschließliches Nutzungsrecht im zeitlichen Rahmen der Vertragsdauer.
Zur Ablösung der Domainnamen wird mindestens der Eintausendfache
Wert der jeweiligen Landes-NIC-Preisliste für Enduser fällig.
§ 12. Domain-Name.
Der AG versichert, dass er mit dem von ihm gewählten Domain-Namen
wissentlich keine Marken- oder Namensrechte Dritter verletzt.
Der AG wird den AN unverzüglich informieren, wenn er wegen einer
solchen Rechtsverletzung belangt wird. Der AG stellt den AN von
Ersatzansprüchen Dritter frei, falls der Domain-Name des AG rechtlich
angegriffen und dabei der AN oder das betreffende NIC in die Sekundärhaftung
genommen wird. Wenn der AN durch einen Dritten aufgrund der Domain
ein Rechtsstreit angedroht oder dieser begonnen wird, ist es dem
AN gestattet, die betreffende Domain ggf. zu sperren oder aber
zugunsten des Klägers die Domain an diesen zu delegieren, es sei
denn, der AG stellt den AN unverzüglich angemessene Sicherheiten
für drohende Prozess- und Anwaltskosten im vollen Umfang des Prozessrisikos.
§ 13. Domaininhalte.
Der AG sichert zu, dass die auf seinen Web-Seiten und sonstigen
Informationsangeboten veröffentlichten Inhalte und sein Domain-Name
keine Rechte Dritter verletzen und den geltenden Gesetzen entsprechen.
Dies gilt für das deutsche Recht und ggf. für das Landesrecht
am Wohnsitz des AG`s sowie für das Recht der Länder, für die der
AG - insbesondere in der jeweilig geltenden Landessprache - seine
Informationen bereit hält. Für den Fall, dass der AN in die Sekundärhaftung
genommen wird, wird der AG den AN von jeglicher Haftung für die
Inhalte seiner Internet-Präsenz, der übermittelten Kommunikationsinhalte
oder den von ihm gewählten Domain-Namen freistellen. Dies gilt
auch dann, wenn er im Auftrag Dritter z. B. in der Funktion als
Wiederverkäufer, handelt.
§ 14. Domainsperrung.
Der AG ist damit einverstanden, dass der AN den Zugriff auf die
Web-Site oder einzelne Web-Seiten-Bereiche des AG`s und / oder
seine E-Mail-Accounts dann sperren darf, wenn ein Dritter den
AN oder den zuständigen NIC in die Sekundärhaftung nimmt oder
zur Unterlassung auffordert, und der AG die Rechtsinhaberschaft
z. B. der veröffentlichten Dokumente, der zum Download angebotenen
Software, etc. nicht zweifelsfrei nachweisen kann oder wettbewerbs-,
marken-, namens-, datenschutz- oder strafrechtliche oder andere
Gesetze verletzende Angriffspunkte bietet, wenn der AG unter Angabe
seiner Domain per Versand durch E-Mails oder per Mailinglist/
Newsletter oder in Newsgroups Werbung oder sonstige unerwünschte
Informationen an Empfänger oder Leser versendet, die der Zusendung
oder Veröffentlichung solcher Informationen vorher nicht zugestimmt
haben (sog. Spamming) oder wenn die Web-Seiten oder Mailaccounts
für pornografische oder andere Angebote genutzt werden, die gegen
die guten Sitten (Beleidigung, Verunglimpfung, Ehrverletzung)
oder gegen das allgemeine Rechtsempfinden verstoßen. Richtet der
AG eine Web-Präsenz mit pornografischen Inhalten ein, stimmt er
der Zahlung einer sofortigen Vertragsstrafe an den AN in Höhe
von DM 10.000,- EURO 5.112,92 zu. Der AG wird vom AN von einer
Sperrung der Dienste oder der Herausnahme von Web-Seiten möglichst
vorab informiert. Dem AG steht es frei, AN die Unbedenklichkeit
der Inhalte zu beweisen, damit das Angebot erneut freigeschaltet
werden kann.
§ 15. Technisches Angebot.
Der AG kann die mit dem jeweiligen Leistungsspektrum eines Web-Servers
gegebenen technischen Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen. Der
AN behält sich jedoch vor, dem AG den Einsatz von Programmen oder
Techniken zu untersagen, die den technischen Betrieb des Web-Servers
beeinträchtigen können oder außerordentlich belasten.
§ 16. Haftungsausschluss bei Anmeldung des Domain-Namens.
Bei der Anmeldung des Domain-Namens wird der AN von jeglicher
Haftung und Gewährleistung dafür freigestellt, dass der vom AG
bestellte Domain-Name auch zugeteilt wird. Der AN kann auch nicht
gewährleisten, dass der im AG-Auftrag beantragte oder delegierte
Domain-Name oder Subdomain-Name frei von Rechten Dritter ist oder
nicht aus anderen Gründen gefährdet sein kann. Die Prüfung der
Rechtslage und das Namensrisiko ist allein Sache des AG`s.
§ 17. Löschung von E-Mails auf den E-Mailaccounts des AG.
Der AN behält sich vor, auf den E-Mailaccounts des AG eingegangene
E-Mails auf den Mailservern des AN löschen zu dürfen, wenn diese
älter als zehn Wochen sind und diese nicht durch den AG selbst
abgerufen bzw. selbst gelöscht worden sind. Im Falle eines Mailbombing
des AG-E-Mail-Accounts kann dies auch früher geschehen. Die Löschung
gilt nicht für vom AG durch den AN eingerichtete Mailinglisten
und Newsletter auf Mailing-List-Servern; die hier eingegangenen
E-Mails bleiben 1 Jahr archiviert.
§ 18. Preise und Preisänderungen.
Der AG zahlt für die vereinbarten Leistungen die vereinbarten
Preise. Der AN bemüht sich um Preissenkungen seiner Angebote.
Da zukünftige Preisentwicklungen auf den Märkten nicht vorhergesagt
werden können, räumt der AG dem AN das Recht ein, monatlich berechnete
Preise aus dem Preisangebot zu erhöhen, wenn der AG mindestens
drei Monate zuvor auf diese Erhöhung hingewiesen wurde. Bei jährlich
oder nach anderen Perioden berechneten Preisen gilt entsprechend
eine Vorabinformationspflicht durch den AN spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Periode. Liegt die Preiserhöhung über
der Inflationsentwicklung, so hat der AG ein außerordentliches
Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preiserhöhung.
§ 19. Vertragsdauer und Kündigungsfrist.
Der Vertrag wird mit dem AG auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der Vertrag kann vom AG oder vom AN mit einer Frist von 21 Tagen
zum Ende der vereinbarten Vertragsperiode jederzeit ohne Angabe
von Gründen schriftlich gekündigt werden. Für den Kündigungszeitpunkt
maßgeblich ist das Eingangsdatum der Kündigung beim Empfänger.
§ 20. Kündigung bei Vorauszahlungen monatlich zu vergütender
Leistungen.
Soweit der AG Vorauszahlungen für eine monatlich zu berechnende
Inanspruchnahme von Dienstleistungen des AN geleistet hat, werden
diese zeitanteilig nach Monaten der Nichtnutzung zurückerstattet.
§ 21. Kündigung bei rabattierter Vorauszahlung monatlich zu
vergütender Leistungen.
Soweit dem AG für Vorauszahlungen Rabatte eingeräumt wurden und
der Vertrag seitens des AG`s vor Ablauf des Zeitraums der Vorauszahlung
gekündigt wurde, erfolgt die Berechnung der tatsächlich angefallenen
Monatsgebühren auf Grundlage der unrabattierten Gebühren, und
diese werden vom Gutschriftsbetrag abgezogen. Damit wird der AG
einem Kunden gleichgestellt, der sich nicht für eine rabattierte
Vorauszahlung entschlossen hat. Sollte der AN den Vertrag kündigen
oder eine außerordentliche Kündigung seitens des AG`s gemäß §
7 gegeben sein, so erfolgt die Rückerstattung unter voller Anrechnung
der gewährten Rabatte.
§ 22. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Der AN kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der AG länger
als sechs Wochen mit seinen Zahlungen im Verzug ist, der AG grob
fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, im Rahmen
der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des AN gegen gesetzliche
Verbote verstößt, trotz Abmahnung vom AN erneut dem geschlossenen
Vertrag zuwiderhandelt oder im Internet eine heute unvorhergesehene
Situation eintritt, die dem AN unzumutbare Härten auferlegen würde,
wenn die angebotenen Leistungen in der bisherigen Form weiter
angeboten werden sollen.
§ 23. Zahlungsweise und Rechnungsstellung.
Der AG kann die in Rechnung zu stellenden Beträge per Einzugsermächtigung,
Banküberweisung oder Verrechnungsscheck begleichen. Der AN empfiehlt
eine Einzugsermächtigung zu erteilen, durch die eine wiederholte
Rechnungsstellung bei gleichen Beträgen in monatlichen oder anderen
Perioden entfallen kann, und bei der der AG durch die beim Bankeinzug
geltenden Bestimmungen das Recht hat, binnen sechs Wochen ab Abbuchungsdatum
von seinem Konto die Abbuchung durch die Bank rückgängig machen,
und insofern kein Risiko eingeht, wenn sich eine Abbuchung als
ungerechtfertigt herausstellen sollte. Verlangt der AG eine regelmäßige
Zusendung von Rechnungen für Abrechnungsperioden, die einen Sechsmonatszeitraum
unterschreiten, so ist AN berechtigt, für jede Rechnung einen
Mehraufwand in Höhe von 15,00 DM zu berechnen.
§ 24. Zahlungsziel, Zahlungsverzug, Verzugszinsen, Aufrechnung
von Forderungen.
Der AG erhält vom AN mit der Auftragsbestätigung eine Rechnung
über 75% der Auftragssumme. Erst nach Eingang des Geldes wird
die Domain auf den Namen des AG`s angemeldet. Besteht die Möglichkeit,
dass der Domainname bis zum Eintreffen des Geldes von jemand anderem
besetzt wird hat der AN, im Sinne des AG`s, das Recht, die Domain
auf seinen Namen anzumelden. Der AG muss für diesen Fall sämtliche
Gebühren, zur Übertragung tragen. Einen Anspruch auf Übertragung
hat der AG nur wenn sämtliche Rechnungen in voller Höhe einspruchsfrei
gezahlt wurden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
fällig. Ist der AG länger als vier Wochen mit seinen Zahlungen,
auch teilweise, in Verzug, ist der AN zur Unterbrechung aller
Leistungen bis zum Forderungsausgleich berechtigt. Der AN kann
zusätzlich für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von DM 20,00
in Rechnung stellen und 10% Verzugszinsen pro Jahr berechnen.
Stellt der AG Forderungen an den AN, so kann er diese nur nach
ihrer Anerkennung durch den AN aufrechnen, oder wenn diese rechtskräftig
festgestellt wurden.
§ 25. Datenschutz.
Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass der AN während der
Vertragsdauer und zum Zweck der gegenseitigen Vertragserfüllung
und der Abrechnung AG-bezogene Daten im Rahmen der geltenden deutschen
Datenschutz- und Telekommunikationsdienstegesetze speichert.
§ 26. Datensicherheit.
Dem AG ist bekannt, dass das Internet ursprünglich als offenes
Netzwerk konzipiert wurde und daher auch noch heute unbefugte
Dritte Nachrichten und Informationen abfangen oder gezielt "erhacken"
können. Der AN kann dem AG keine abhörsichere Datenübertragung
über das Internet garantieren. Der AG trägt selbst die Verantwortung
für das Risiko, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen
über das Internet zu übermitteln bzw. in seinen Informationsangeboten
vorrätig zu halten. Der AG wird ferner darauf hingewiesen, dass
es dem AN technisch möglich ist, für das Internet bestimmte Informationen
des AG, die auf Servern des AN gebracht worden sind, einzusehen
und bei technischen Problemen oder zur Beantwortung von Supportanfragen
des AG`s ggf. auch einsehen muss.
§ 27. Betriebsbereitschaft.
Der AN bemüht sich im Rahmen seines Vertrages mit dem AG um eine
ständige Verfügbarkeit der Betriebsbereitschaft der angebotenen
Dienste 24 Stunden am Tag (z.B. Web-Server, Mail-Server, Internet-Konnektivität,
Internet-Einwahl). Der AG weiß, dass der AN - wie auch bei jedem
anderen ISP - keine 100 prozentige Betriebsbereitschaft garantieren
kann. Sollten technische Umstellungen eine kurzfristige Betriebsunterbrechung
erfordern, werden diese zu Zeiten mit statistisch niedrigsten
Zugriffsraten durchgeführt und der AG darüber vorab informiert.
Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einfluss des
AN entziehen (z.B. Störungen der Leitungsverbindungen im Internet
durch nationale und internationale Netzwerkanbieter, höhere Gewalt)
kann keine Haftung übernommen werden. Ansonsten beschränkt sich
die Haftung auf den Auftragswert und berechnet sich anhand der
relativen Ausfallzeit gegenüber der Gesamtzeit der angebotenen
Nutzung.
§ 28. Ausfallsicherheit.
Der AN bemüht sich um Ausfallsicherheit auch durch Backup-Lösungen
für die Informationsangebote des AG`s , z.B. durch Tape-Backups
und andere Systeme und betreibt die Rechner in klimatisierten
Server-Räumen. Der AG versichert, dass er seine auf Speicherplatz
bei AN abgelegten Daten zusätzlich an anderer Stelle abspeichert
und zusätzlich sichert, da der AN hier keine Haftung übernimmt.
§ 29. Änderungen des Vertrages.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind als solche zu
kennzeichnen und nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart
wurden. Mündliche Abreden gelten nur, nachdem sie gemäß § 1 schriftlich
bestätigt sind. Änderungen der vorliegenden AGB oder von Preisen
und Leistungen kann der AN dem AG schriftlich per Brief, Fax oder
E-Mail mitteilen.
§ 30. Wirksamkeit des Vertrages.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
oder der Vertrag selbst lückenhaft sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen
davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vertragslücken sollen
durch solche ersetzt bzw. gefüllt werden, die der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung dieses Vertrages am nächsten kommen, die dann
vereinbart worden wäre, wenn die Parteien von der Unwirksamkeit
bzw. der Lückenhaftigkeit der Vereinbarung vorher gewusst hätten.
§ 31. Gerichtsstand und anwendbares Recht.
In allen Fällen, insbesondere wenn der AG Vollkaufmann ist, gilt
Bautzen als Gerichtsstand. Auf alle Vereinbarungen und Verträge
findet ausschließlich das materielle und formelle Recht Deutschlands
Anwendung.