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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Es gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1 Präambel.
In unseren AGB wird der Auftraggeber mit AG benannt, der Auftragnehmer mit AN. Dieses sind die AGB des Auftragnehmers, AN. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB sind Bestandteil aller Verträge mit dem AN, sowie aller Aufträge an den AN. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben sind nur dann gültig, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt wurden. Durch schriftliche oder/und mündliche Auftragserteilung oder/und Auftragsbestätigung, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den AGB einverstanden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des AG werden diesem mitgeteilt. Sie gelten in der Regel erst ab der nächsten Vertragsverlängerung. Ansonsten ist der AG zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 4 Wochen berechtigt. Ein beidseitiger Vertrag zwischen dem AN und dem AG kommt durch mündlichen und/oder schriftlichen Auftrag oder/und Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail, zustande und wenn der AG nicht innerhalb von 8 Werktagen schriftlich (Einschreiben) gegen die Auftragsbestätigung Einspruch einlegt.

2. Handlungsberechtigung -vertretung.
Der AG versichert, dass er für sich selbst handelt. Handelt er im Auftrag oder in Vertretung oder im Namen von mehreren bzw. von Dritten oder gibt er vor für andere zu handeln, so erklärt er, dass er allein zur Auftragsvergabe autorisiert ist und voll verantwortlich gegenüber dem AN als weisungsbefugter AG auftreten darf. Der so handelnde AG stellt den AN frei von sämtlichen Ansprüchen anderer gegen den AN, trägt selbstschuldnerisch alle Kosten, die direkt oder indirekt durch eine nicht ausreichend legitimierte Auftragsvergabe an den AN entstehen oder entstanden sind. In diesem Fall hat der AN den Anspruch auf sofortige Bezahlung des Restbetrages durch den AG, darf den Vertrag fristlos aufkündigen und die bis dahin geleistete Arbeit, egal in welcher Phase und mit welchen Folgen, bis zu einer einvernehmlichen schriftlichen Regelung bzw. einer juristischen Einigung, zurückziehen. Der AG stellt den AN ausdrücklich von der Überprüfung der Verantwortlichkeit des AG`s frei.

3 Beginn, Dauer und Kündigung.
Der Vertrag beginnt ab dem in der Auftragsbestätigung eingesetzten Datum oder dem unterschriebenen Vertrag bzw. Auftrag und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Kündigungszeit von 6 Wochen vor Ende des bezahlten Zeitraums gekündigt werden. Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen. (Es gilt das Datum des Poststempels) Wird der Vertrag nicht fristgemäß per Einschreiben gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.

4 Zahlungen, Zahlungsbedingungen und Nutzungsvorbehalt.
Die Zahlungen erfolgen nach Rechnungsstellung, gemäß der Vereinbarung bzw. der aktuellen Preisliste. Mit Erteilung des Auftrags wird eine Abschlagszahlung von 50% der Auftragssumme fällig. Der Restbetrag wird bei der Übergabe oder/und Veröffentlichung der vereinbarten Leistung fällig, spätestens jedoch 14 Tage nachdem die Seiten im Sinne des Vertrages fertiggestellt wurden, unabhängig davon ob der AG noch weitere Nachbesserungen angemeldet hat. Die Auftragssumme ist unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht. Wenn der Beginn bzw. die Fortführung der Leistungserfüllung durch nicht vollständige oder fehlende geforderte Angaben des AG`s zu mehr als 2 Werktagen Unterbrechung beim AN führt, ist der AN berechtigt eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% des Restbetrages der vereinbarten Auftragssumme zu fordern. Der evtl. festgelegte Fertigstellungstermin verlängert sich dadurch um je 5 Tage je Unterbrechung zusätzlich zur Unterbrechungszeit. Fälligkeit: ist das Rechnungsdatum. Zahlungen sind innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge zu leisten. Die Bezahlung erfolgt wahlweise in bar, per Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung bzw. per Überweisung oder Scheckkarte (Visa, Mastercard, Eurocard, American Express). Die Kosten für die gewählte Zahlungsart geht zu Lasten des AG`s. Die vereinbarte Leistung und/oder Nutzung bleibt bis zur vollen Bezahlung nur dem AN vorbehalten. Der AG verzichtet vor der Begleichung der Rechnungssumme auf die Herausgabe der Leistungen.

5 Vertragsgegenstand.
Vertragsgegenstand ist die Erbringung einer Leistung durch den AN, zur einmaligen, gleichzeitigen nicht exklusiven Nutzung, ausschließlich während der bezahlten Vertragslaufzeit, durch den AG entsprechend der Auftragsbestätigung. Der AN verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags, die Informationen im Internet für die Zeit des bezahlten Zeitraums, zu veröffentlichen. Die Bereitstellung der Informationen im Internet erfolgt auf Servern des AN. Es besteht kein Zugriffsrecht auf die auf dem Server abgelegten Dateien. Diese bleiben Eigentum das AN. Der AN kann die Leistungserfüllung Dritten übertragen. Er bleibt in diesem Fall trotzdem voll verantwortlicher Vertragspartner für den AG. Aus Diensten und Leistungen die vertraglich nicht vereinbart sind, vom AN dem AG dennoch freiwillig kostenlos zur Verfügung gestellt werden, entstehen, auch auf Dauer, keine Ansprüche für den AG. Sie können jederzeit vom AN umgeändert, zurückgenommen oder eingestellt werden.

6 Auftragsannahme Veröffentlichte Inhalte.
Der AN verpflichtet sich, soweit die vom AG gewünschten Inhalte nicht gegen sittliche, moralische oder gesetzliche Grundregeln verstoßen bzw. keinen illegalen, gewaltverherrlichenden, rechtsradikalen, rassistischen oder Jugend gefährdenden Inhalt haben, den Auftrag zu bearbeiten. Der AG übernimmt sowohl für zur Verfügung gestellte Inhalte als auch für die dem AN angegebenen "Links", zu anderen Internetseiten, die volle Verantwortung. Er stellt den AN ausdrücklich von einer Überprüfung diesbezüglich frei und erklärt die volle Kostenübernahme aller Kosten die im Vorfeld bzw. im Zusammenhang mit diesem Verstoß direkt oder indirekt entstehen. Der AG stellt insbesondere den AN von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Die Veröffentlichung der vom AG gewünschten Daten, Datenquellen, Angaben, insbesondere Fotos, Logos, Markennamen, Grafik-, Musik-, Video- oder anderer Medieneinbindungen sind, bis auf schriftlichen Widerruf des AG`s, von diesem ausdrücklich gewünscht und werden von dem AN ebenfalls nicht auf evtl. Rechte Dritter überprüft. Die Richtigkeit der gemachten Angaben liegt alleine in der Verantwortung des AG. Soweit die veröffentlichten Daten einem Zwischenergebnis entsprechen, under-construction-Seiten, verzichtet der AG bei Nichtgefallen auf einen möglicherweise begründeten Schadenersatz, auch von Dritten. Der AN nimmt auf schriftlichen Antrag des AG die Leistung kostenpflichtig vom Netz. Der AN darf die Domain bis zur Begleichung aller Aller Rechnungsbeträge für sich nutzen. Der AN kann für Kosten, Schäden usw., die durch seine Leistungserbringung entstehen, nicht in Anspruch genommen werden!

7 E-Mails.
Die vom AN zur Verfügung gestellten eMail-Adressen dürfen nicht für illegale Handlungen, insbesondere Massen- und Werbemails (Spam), und zur Verbreitung illegaler Inhalte und Viren genutzt werden. Der AG haftet selbstschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Die im Rahmen dieses Angebotes genutzten eMail-Adressen dürfen nicht zum gewollten Empfang großer Dateianhänge genutzt werden. Sollten große Dateianhänge überhand nehmen und / oder den Dienst in seiner Stabilität und Geschwindigkeit stark beeinträchtigen, so kann der AN die Weiterleitung von E-Mails ab einer bestimmten Größe sperren.

8 Datenschutz - Wiedergabequalität.
Der AG akzeptiert, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik kein 100% sicherer Datenschutz von durch das Internet übertragenen Daten und auf Internet-Servern gespeicherten Daten, möglich ist. Der AG akzeptiert, dass e-Mails den Sicherheitsstatus einer Postkarte haben und von entsprechend technisch ausgerüsteten Personen gelesen werden können. Der AG weiß, dass von jedermann, jederzeit seine persönlichen Daten (Name, Adresse, e-Mail, Telefon- und ggf. Fax-Nummer) aus den öffentlich zugänglichen Datenbanken, wie z.B. die des DE-NIC oder RIPE, abgefragt werden können. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen unserer Serviceleistungen gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Soweit Daten an den AN – gleich welcher Form - übermittelt werden, stellt der AG Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes ist der AG verpflichtet, die betreffenden Datenbestände jeweils unentgeltlich an den AN zu übermitteln. Die veröffentlichten Reproduktionen können Qualitätsverluste gegenüber der Originalvorlage haben. Der Qualitätsverlust wird vom AG akzeptiert. Darüber hinaus ist die Darstellung insbesondere im Internet vom Browser, der technischen Leistungsfähigkeit und der hard- und softwaretechnischen Ausrüstung des Betrachters abhängig. Sie kann auf verschiedenen Systemen z.B. PC, Apfle, younix, Leenucs usw. jeweils komplett verschieden dargestellt werden. Der AG verzichtet diesbezüglich ausdrücklich auf Ansprüche wie Änderung, Nachbesserung, Schadenersatz usw.

9 Nachbesserungen, Korrekturen, Änderungen.
Nachbesserungen, Korrekturen, Änderungen können nur in schriftlicher Form beim AN durch den AG angefordert werden. Sie müssen in Art und Umfang sämtliche Nachbesserungen, Korrekturen und Änderungen beinhalten. Diese müssen innerhalb von 5 Werktagen, nachdem der AN dem AG die erbrachte Leistung vorgelegt hat, beim AN vorliegen. Die dem AG mitgeteilte Tatsache, dass der AN seine Leistung im Internet veröffentlicht hat, erfüllt ebenfalls diesen Sachverhalt, so dass der AG seine Nachbesserungen, Korrekturen bzw. Änderungen vortragen kann. Soweit es sich um die erste Korrektur, auf Basis der erbrachten Leistung handelt, sind diese kostenlos. Der zweite Korrekturvorgang wird nach der allgemeinen Preisliste, pauschal oder auf Stundenbasis, abgerechnet. Beseitigung von Rechtschreibfehlern, sind stets kostenfrei. Gehen nach Ablauf der 5 Werktage nicht sämtliche Nachbesserungen beim AN ein, kann die Schlussrechnung gestellt werden. Dies enthebt den AN nicht davon, nach Eingang des vollen Betrages die gemeldeten Nachbesserungen auszuführen. Bei verspätetem Eintreffen der Nachbesserungen wird der Fertigstellungstermin mit dem AG neu festgelegt.

10 Störungen und Datensicherung Datenverlust.
Technisch oder rechtlich bedingte Störungen der Internetpräsenz führen nicht zur Auflösung dieses Vertrags. Eine völlige oder teilweise Rückzahlung der bezahlten Beträge erfolgt, auch bei vorzeitiger Kündigung, nicht. Der AN kann für technische Probleme und Ausfälle nicht über den Auftragswert hinaus haftbar gemacht werden. Soweit dem AG dadurch ein Schaden entstanden ist, muss dieser auf dem Rechtsweg nachgewiesen und beziffert werden. Im Falle von höherer Gewalt kann der AN nicht haftbar gemacht werden. Höhere Gewalt sind insbesondere alle unvorhersehbaren Ereignisse, z.B. Internet-Virenangriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, auch bei Leistungen der miteinbezogenen Netzbetreibern, Onlinediensten und sonstigen Providern und jeglicher Ausfall und Störung von Kommunikationsnetzen, ebenfalls insbesondere bei Zulieferern wie miteinbezogenen Netzbetreibern, Onlinediensten und sonstigen Providern. Bei Störungen die durch die verwendete Software entstehen, gelten die Haftungsregeln der Softwarehersteller. Der AN verpflichtet sich aber, sobald eine dauerhafte Störung absehbar wird, einen Ersatz, im Sinne des Vertrags, zu vergleichbaren Konditionen anzubieten. Der AN wird nach Fertigstellung eine Datensicherung anfertigen. Eine Haftung für Verlust der Daten kann jedoch nicht übernommen werden. Auch können bei einer Wiederherstellung logischerweise keine Änderungen berücksichtigt werden, die erst nach der Datensicherung gemacht wurden. Es wird dem AG daher empfohlen, seine Daten selbst zusätzlich zu sichern. Der AG verpflichtet sich die Informationen, die zur Leistungserfüllung des Auftragnehmers erforderlich sind, bzw. von diesem angefordert wurden, innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist, formuliert der AN die nicht gelieferten Informationen nach eigenen Vorstellungen. Sollte der AG diese Informationen, auch in Teilen ändern oder ergänzen, werden diese, entsprechend der jeweils neuesten Preisliste des AN, zusätzlich abgerechnet.

11 Copyright.
Der AG ist für die Inhalte seiner Seiten selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung, die an den AN übergebene Daten (auch Bild und Ton) auf etwaige Copyrights zu überprüfen und ausschließlich solche weiterzuleiten, die keinem Copyright unterliegen, bzw. freigegeben sind. Das Nichtkennen des Copyrightinhabers entbindet den AG nicht von der Verpflichtung den AN von sämtlichen Folgen, die eine etwaige Copyrightverletzung darstellen, freizustellen und sämtliche Kosten und Aufwendungen, die in diesem Zusammenhang entstehen, bei Fälligkeit an Auftragnehmerstatt, zu übernehmen. Das Gleiche gilt für die Einhaltung der Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzrechte, und den entsprechenden standes- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen und Gesetze. Das Copyright für das geleistete Werk liegt beim AN. Das Copyright, für Logos, Fotos oder entsprechend ausgewiesene Texte, Musiktitel sowie Firmen-, Produkt- bzw. Markennamen, liegt bei der fotografierten Person, bei den Fotografen bzw. den entsprechenden Urhebern sowie der GEMA.. Der AG gestattet dem AN kostenlos das Integrieren von rechtlich, Internet relevanten Texten, Copyright- und Webdesignervermerken usw. mit E-Mail und Link zu Webdesign, Webmaster und auf die Homepageseite des AN, auf den erstellten Homepageseiten des AG`s. Soweit der AN Sponsoringleistungen für den AG, auch durch Dritte, erbringt, erlaubt der AG ausdrücklich das kostenlose Integrieren und Verlinken zu den Sponsoren auf seiner Homepage bzw. seinen Domainen.

12 Verzug, Bankirrtum und Zahlungsunfähigkeit.
Der AN haftet nicht bei Bankirrtum oder einer durch den AG oder die Bank zu vertretenden Zahlungsverzögerung, die unter Umständen zur Reservierung der vom AG gewünschten Domain durch eine andere Person führt. Der AN hat das Recht bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang seine Leistungserbringung, ohne rechtliche Folgen, vorläufig einzustellen und nach zweimaliger Mahnung, die vereinbarten Leistungen, völlig einzustellen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten vom AG zu ersetzen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem AN nach dem jeweiligen Vertragsabschluß bekannt werden und die begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller noch offenen Rechnungsbeträgen des AN gegen den AG, einschließlich fälliger Wechselverpflichtungen zur Folge. In diesem Fall ist der AN berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten und Ersatz in Höhe 50% der Auftragsumme bzw. der halben Restsumme, zuzüglich der durch die Auftragserteilung entstanden Kosten bei Drittpartnern, als Schadenersatz bzw. für entgangenen Gewinn, zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlung oder Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für einen Rechtsstreit zur Beibringung der Forderung.

13 Sonstige Bestimmungen.
Einem KK-Antrag (übertragen einer Domain) kann nur statt gegeben werden, wenn der AG den AN vorher über den KK-Antrag schriftlich informiert hat und keine Forderungen gegen den AG offen sind. Der Antrag muss per Fax oder Briefpost erfolgen und vom AN bestätigt werden. Der AN kommt nicht für misslungene KK-Versuche auf. Der AG erklärt mit Auftragserteilung seinerseits einer KK-Übertragung auf den AN oder einem durch den AN benannten Dritten unwiderruflich zu, wenn er das Verhältnis zum AN auflöst, in Frage stellt bzw. erkennen lässt, dass er an einer Zusammenarbeit mit dem AN nicht interessiert ist, oder er sich im Zahlungsverzug befindet. Eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung, bzw. Einigungsverhandlungen haben keine aufschiebende Wirkung. Der AN darf die Domainen des AG sofort dann anderen, auch Konkurrenten und Wettbewerbern anbieten und für diese oder sich selbst, wirtschaftlich nutzen. Auf eine Verrechnung der Forderungen an den AG mit den Einnahmen des neuen AG wird vom ursprünglichem AG unwiderruflich verzichtet. Zur Übertragungsberechtigung ist ein Übertragungsantrag des Admin C an die entsprechende Stelle ausreichend. Die Kosten die in diesem Zusammenhang entstehen, insbesondere für die Übertragung, Neueintragung, Aufwendungen usw. gehen zu Lasten des ursprünglichen AG.

14 Salvatorische Klausel.
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine ähnliche bzw. nahekommende, aber wirksame Klausel in Kraft, die die Interessen von AG und AN wahrt und das selbe Ziel verfolgt wie die alte Klausel. Alle angegebenen Preise verstehen sich wie gesetzlich vorgeschrieben inklusive der Mehrwertsteuer, soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist. Irrtum und Preisänderung vorbehalten. Der AN ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger, zu übertragen.

15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Stand.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Ludwigshafen. Im Falle eines Rechtsstreits, ist Ludwigshafen als Gerichtsstand für beide Parteien vereinbart.. Es gilt ausschließlich deutsches Recht!

Diese AGB`s gelten ab sofort und ersetzen alle früheren und undatierten AGB`s. Stand Januar 2001 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Domain-Leistungen-Designfuersweb.de

§ 1. Vertragsgegenstand.
Designfuersweb.de ( AN genannt) erbringt für den Auftraggeber ( AG genannt) Internet- und Netzwerkdienstleistungen, Domainverwaltung, Domainpacht, Domainmiete, Domainnamenverkauf, entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung und der Standardpreisliste. Der AG versichert, dass er für sich handelt bzw. beauftragt und befugt ist diesen Auftrag zu erteilen. Er haftet in jedem Fall "Selbstschuldnerisch" gegenüber dem AN, in voller Höhe. Der AN kann diese Dienstleistungen für den AG auch durch Dritte erbringen lassen, dann gelten zusätzlich die AGB des Dritten, die der AG ausdrücklich mit Auftragserteilung an den AN anerkennt. Der AG hat das Recht diese "Dritt-AGB" vor Auftragserteilung vom AN anzufordern.

§ 2. Nutzungsrechte.
Dem AG stehen die Angebote des AN zur kommerziellen, privaten oder sonstigen Nutzung sowie zur vertraglich vereinbarten Gestaltung zur Verfügung, soweit die gesetzlichen Bestimmungen, technischen Erfordernisse, §§ dieser AGB und die vertraglich vereinbarten Regelungen eingehalten werden.

§ 3. Domainrechte, Domainmiete, Domainpacht, Domainnamenkauf.
Sofern ein AG einen Domain-Namen bestellt und sofort den vollen Rechnungsbetrag bar bezahlt, verfügt er frei über diesen im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen des zuständigen Network Information Centers (NIC). Z.B. gelten bei de-Domains die Regelungen der DENIC eG. Der AN ist lediglich der Admin-C und ein vom AG beauftragter, um die Domain-Namen registrieren, konnektieren und verwalten zu lassen. Die Rechte und Pflichten bestehen zwischen dem eingetragenen Domaineigentümer und dem jeweiligen NIC. Wird der AG Mieter, Pächter, Anteilsnutzer, aktiv oder indirekt, so haftet er, vertretungsweise auch für alle anderen Anteilseigner, voll für seine Vertragsleistung. Wird der Domainname nicht vom NIC freigegeben, fallen Kosten in Höhe von 50% der ursprünglichen Vertragssumme an. Wird ein Domainname vom AN abgekauft, so wird 75% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss in bar fällig, der Rest nach Neueintrag des Eigentümers, gegen Herausgabe der Zugangspassworte, Zug um Zug in bar. Die Kosten für die Durchführung werden vom AG voll übernommen, und betragen Pauschal DM 1.000,-- / EURO 511,29. Dieser Betrag wird bar, per Scheck oder Überweisung vorher fällig.

§ 4. Mehrere Domains auf einem Server.
Der AG kann mehrere Domain-Namen für einen Web-Server beantragen und den AN damit beauftragen, dass diese auf den selben Web-Server verweisen (z.B.: www.MeinName.de und www.MeineFirma.de).

§ 5. KK von einem anderen ISP an den AN.
Der AG kann eine über einen anderen Vertragspartner angemeldete und betreute Domain an den AN delegieren (sog. Domain-Name-Delegation oder Konnektivitäts-Koordination oder KK). Der AN verwaltet dann im AG-Auftrag die Domain. Gesonderte Kosten für diese Delegation entstehen nicht, der AG zahlt nur die üblichen Kosten für die Domain-Namen-Verwaltung gemäß Leistungs- und Preisangebot.

§ 6. KK von dem AN an einen anderen ISP.
Der AG kann eine beim AN eröffnete Domain an einen anderen Internet Service Provider (ISP) delegieren lassen (sog. KK), um diese dort fortzuführen. Dem AG entstehen für diese KK seitens des AN keine Kosten. Davon unberührt bleiben die sonstigen Leistungs- und Preisvereinbarungen mit dem AN. Hat ein AG seine Rechnungen beim AN noch nicht ausgeglichen, ist der AN berechtigt, den KK-Auftrag des AG erst nach Begleichung aller Rechnungsbeträge durchzuführen.

§ 7. Domainlöschung im AG-Auftrag.
Die Löschung des Domain-Namens eines AG`s in seinem Auftrag ist kostenfrei. Davon unberührt bleiben die sonstigen, mit dem AG vereinbarten Leistungen und Preise. Kündigt der AG einen seine Domain enthaltenden Vertrag gänzlich und delegiert die Domain in der von ihm bezahlten Vertragslaufzeit nicht weiter oder beauftragt den AN mit der Fortführung der Domain als Reservierung, versteht der AN dies als gleichzeitige Kündigung der Registration des Domain-Namens. Der AN wird in diesem Fall beim zuständigen NIC die Löschung veranlassen, um von dem AG nicht mehr getragene Folgekosten zu vermeiden.

§ 8. Speicherung von Informationen.
Der AG wird seine auf dem von dem AN bestellten Speicherplatz abgelegten Informationen (Web-Seiten etc.) zusätzlich selbst anderweitig speichern und sichern. Er stellt den AN von jeglicher Haftung dafür frei, wenn seine auf dem Speicherplatz abgelegten Informationen trotz getroffener Sicherungsmaßnahmen dort nicht mehr verfügbar sein sollten.

§ 9. Sicherheit-Passwortschutz.
Die Verantwortung für den Schutz (Geheimhaltung) der dem AG zur Verfügung gestellten Passwörter für den Zugang zu den angebotenen Internet-Diensten obliegt allein dem AG. Soweit der AG sein Passwort selbst ändern kann, wird empfohlen, dies in regelmäßigen Abständen zu verändern und das Paßwort durch Berücksichtigung von Sonderzeichen komplex zu gestalten. Ist das Passwort nicht veränderbar, so verpflichtet sich der AG, den AN sofort zu benachrichtigen, wenn er vermuten muss, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

§ 10. Datenvolumen.
Überschreitet der Web-Server des AG`s oder andere Leistungen die im jeweilig vereinbarten Angebot gesetzten maximalen Werte für das monatliche Datentransfervolumen, so kann der AN ab dem Folgemonat zusätzlich anfallende Volumengebühren berechnen, wenn in jeweiligen Folgemonaten das Maximum für das Datenvolumen erneut überschritten wird. Die Zusatzkosten berechnen sich anhand der Preise für zusätzliches Transfervolumen. Der AG kann auf seinen Wunsch hin auch auf ein Leistungspaket umsteigen, das ein erhöhtes Datentransfervolumen abdeckt. Der AG kann sich anhand des Statistikprogramms seines Web-Servers jederzeit über den in jeweiligen Tagen und Monaten entstandenen Volumentransfer informieren. Insoweit besteht für den AN gegenüber dem AG keine vorausgehende Benachrichtigungspflicht.

§ 11. Urheberrechte.
Soweit der AN dem AG Domainamen, Software, andere Lizenzen oder Produkte zur Nutzung zur Verfügung stellt, darf er - sofern nichts anderes vereinbart wurde - diese nicht an Dritte weitergeben. Er muss sie nach Vertragsbeendigung an den AN zurückgeben sowie evtl. gemachte Kopien löschen. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, handelt es sich bei der Überlassung um ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im zeitlichen Rahmen der Vertragsdauer. Zur Ablösung der Domainnamen wird mindestens der Eintausendfache Wert der jeweiligen Landes-NIC-Preisliste für Enduser fällig.

§ 12. Domain-Name.
Der AG versichert, dass er mit dem von ihm gewählten Domain-Namen wissentlich keine Marken- oder Namensrechte Dritter verletzt. Der AG wird den AN unverzüglich informieren, wenn er wegen einer solchen Rechtsverletzung belangt wird. Der AG stellt den AN von Ersatzansprüchen Dritter frei, falls der Domain-Name des AG rechtlich angegriffen und dabei der AN oder das betreffende NIC in die Sekundärhaftung genommen wird. Wenn der AN durch einen Dritten aufgrund der Domain ein Rechtsstreit angedroht oder dieser begonnen wird, ist es dem AN gestattet, die betreffende Domain ggf. zu sperren oder aber zugunsten des Klägers die Domain an diesen zu delegieren, es sei denn, der AG stellt den AN unverzüglich angemessene Sicherheiten für drohende Prozess- und Anwaltskosten im vollen Umfang des Prozessrisikos.

§ 13. Domaininhalte.
Der AG sichert zu, dass die auf seinen Web-Seiten und sonstigen Informationsangeboten veröffentlichten Inhalte und sein Domain-Name keine Rechte Dritter verletzen und den geltenden Gesetzen entsprechen. Dies gilt für das deutsche Recht und ggf. für das Landesrecht am Wohnsitz des AG`s sowie für das Recht der Länder, für die der AG - insbesondere in der jeweilig geltenden Landessprache - seine Informationen bereit hält. Für den Fall, dass der AN in die Sekundärhaftung genommen wird, wird der AG den AN von jeglicher Haftung für die Inhalte seiner Internet-Präsenz, der übermittelten Kommunikationsinhalte oder den von ihm gewählten Domain-Namen freistellen. Dies gilt auch dann, wenn er im Auftrag Dritter z. B. in der Funktion als Wiederverkäufer, handelt.

§ 14. Domainsperrung.
Der AG ist damit einverstanden, dass der AN den Zugriff auf die Web-Site oder einzelne Web-Seiten-Bereiche des AG`s und / oder seine E-Mail-Accounts dann sperren darf, wenn ein Dritter den AN oder den zuständigen NIC in die Sekundärhaftung nimmt oder zur Unterlassung auffordert, und der AG die Rechtsinhaberschaft z. B. der veröffentlichten Dokumente, der zum Download angebotenen Software, etc. nicht zweifelsfrei nachweisen kann oder wettbewerbs-, marken-, namens-, datenschutz- oder strafrechtliche oder andere Gesetze verletzende Angriffspunkte bietet, wenn der AG unter Angabe seiner Domain per Versand durch E-Mails oder per Mailinglist/ Newsletter oder in Newsgroups Werbung oder sonstige unerwünschte Informationen an Empfänger oder Leser versendet, die der Zusendung oder Veröffentlichung solcher Informationen vorher nicht zugestimmt haben (sog. Spamming) oder wenn die Web-Seiten oder Mailaccounts für pornografische oder andere Angebote genutzt werden, die gegen die guten Sitten (Beleidigung, Verunglimpfung, Ehrverletzung) oder gegen das allgemeine Rechtsempfinden verstoßen. Richtet der AG eine Web-Präsenz mit pornografischen Inhalten ein, stimmt er der Zahlung einer sofortigen Vertragsstrafe an den AN in Höhe von DM 10.000,- EURO 5.112,92 zu. Der AG wird vom AN von einer Sperrung der Dienste oder der Herausnahme von Web-Seiten möglichst vorab informiert. Dem AG steht es frei, AN die Unbedenklichkeit der Inhalte zu beweisen, damit das Angebot erneut freigeschaltet werden kann.

§ 15. Technisches Angebot.
Der AG kann die mit dem jeweiligen Leistungsspektrum eines Web-Servers gegebenen technischen Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen. Der AN behält sich jedoch vor, dem AG den Einsatz von Programmen oder Techniken zu untersagen, die den technischen Betrieb des Web-Servers beeinträchtigen können oder außerordentlich belasten.

§ 16. Haftungsausschluss bei Anmeldung des Domain-Namens.
Bei der Anmeldung des Domain-Namens wird der AN von jeglicher Haftung und Gewährleistung dafür freigestellt, dass der vom AG bestellte Domain-Name auch zugeteilt wird. Der AN kann auch nicht gewährleisten, dass der im AG-Auftrag beantragte oder delegierte Domain-Name oder Subdomain-Name frei von Rechten Dritter ist oder nicht aus anderen Gründen gefährdet sein kann. Die Prüfung der Rechtslage und das Namensrisiko ist allein Sache des AG`s.

§ 17. Löschung von E-Mails auf den E-Mailaccounts des AG.
Der AN behält sich vor, auf den E-Mailaccounts des AG eingegangene E-Mails auf den Mailservern des AN löschen zu dürfen, wenn diese älter als zehn Wochen sind und diese nicht durch den AG selbst abgerufen bzw. selbst gelöscht worden sind. Im Falle eines Mailbombing des AG-E-Mail-Accounts kann dies auch früher geschehen. Die Löschung gilt nicht für vom AG durch den AN eingerichtete Mailinglisten und Newsletter auf Mailing-List-Servern; die hier eingegangenen E-Mails bleiben 1 Jahr archiviert.

§ 18. Preise und Preisänderungen.
Der AG zahlt für die vereinbarten Leistungen die vereinbarten Preise. Der AN bemüht sich um Preissenkungen seiner Angebote. Da zukünftige Preisentwicklungen auf den Märkten nicht vorhergesagt werden können, räumt der AG dem AN das Recht ein, monatlich berechnete Preise aus dem Preisangebot zu erhöhen, wenn der AG mindestens drei Monate zuvor auf diese Erhöhung hingewiesen wurde. Bei jährlich oder nach anderen Perioden berechneten Preisen gilt entsprechend eine Vorabinformationspflicht durch den AN spätestens drei Monate vor Ende der vereinbarten Periode. Liegt die Preiserhöhung über der Inflationsentwicklung, so hat der AG ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preiserhöhung.

§ 19. Vertragsdauer und Kündigungsfrist.
Der Vertrag wird mit dem AG auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann vom AG oder vom AN mit einer Frist von 21 Tagen zum Ende der vereinbarten Vertragsperiode jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Für den Kündigungszeitpunkt maßgeblich ist das Eingangsdatum der Kündigung beim Empfänger.

§ 20. Kündigung bei Vorauszahlungen monatlich zu vergütender Leistungen.
Soweit der AG Vorauszahlungen für eine monatlich zu berechnende Inanspruchnahme von Dienstleistungen des AN geleistet hat, werden diese zeitanteilig nach Monaten der Nichtnutzung zurückerstattet.

§ 21. Kündigung bei rabattierter Vorauszahlung monatlich zu vergütender Leistungen.
Soweit dem AG für Vorauszahlungen Rabatte eingeräumt wurden und der Vertrag seitens des AG`s vor Ablauf des Zeitraums der Vorauszahlung gekündigt wurde, erfolgt die Berechnung der tatsächlich angefallenen Monatsgebühren auf Grundlage der unrabattierten Gebühren, und diese werden vom Gutschriftsbetrag abgezogen. Damit wird der AG einem Kunden gleichgestellt, der sich nicht für eine rabattierte Vorauszahlung entschlossen hat. Sollte der AN den Vertrag kündigen oder eine außerordentliche Kündigung seitens des AG`s gemäß § 7 gegeben sein, so erfolgt die Rückerstattung unter voller Anrechnung der gewährten Rabatte.

§ 22. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Der AN kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der AG länger als sechs Wochen mit seinen Zahlungen im Verzug ist, der AG grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des AN gegen gesetzliche Verbote verstößt, trotz Abmahnung vom AN erneut dem geschlossenen Vertrag zuwiderhandelt oder im Internet eine heute unvorhergesehene Situation eintritt, die dem AN unzumutbare Härten auferlegen würde, wenn die angebotenen Leistungen in der bisherigen Form weiter angeboten werden sollen.

§ 23. Zahlungsweise und Rechnungsstellung.
Der AG kann die in Rechnung zu stellenden Beträge per Einzugsermächtigung, Banküberweisung oder Verrechnungsscheck begleichen. Der AN empfiehlt eine Einzugsermächtigung zu erteilen, durch die eine wiederholte Rechnungsstellung bei gleichen Beträgen in monatlichen oder anderen Perioden entfallen kann, und bei der der AG durch die beim Bankeinzug geltenden Bestimmungen das Recht hat, binnen sechs Wochen ab Abbuchungsdatum von seinem Konto die Abbuchung durch die Bank rückgängig machen, und insofern kein Risiko eingeht, wenn sich eine Abbuchung als ungerechtfertigt herausstellen sollte. Verlangt der AG eine regelmäßige Zusendung von Rechnungen für Abrechnungsperioden, die einen Sechsmonatszeitraum unterschreiten, so ist AN berechtigt, für jede Rechnung einen Mehraufwand in Höhe von 15,00 DM zu berechnen.

§ 24. Zahlungsziel, Zahlungsverzug, Verzugszinsen, Aufrechnung von Forderungen.
Der AG erhält vom AN mit der Auftragsbestätigung eine Rechnung über 75% der Auftragssumme. Erst nach Eingang des Geldes wird die Domain auf den Namen des AG`s angemeldet. Besteht die Möglichkeit, dass der Domainname bis zum Eintreffen des Geldes von jemand anderem besetzt wird hat der AN, im Sinne des AG`s, das Recht, die Domain auf seinen Namen anzumelden. Der AG muss für diesen Fall sämtliche Gebühren, zur Übertragung tragen. Einen Anspruch auf Übertragung hat der AG nur wenn sämtliche Rechnungen in voller Höhe einspruchsfrei gezahlt wurden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Ist der AG länger als vier Wochen mit seinen Zahlungen, auch teilweise, in Verzug, ist der AN zur Unterbrechung aller Leistungen bis zum Forderungsausgleich berechtigt. Der AN kann zusätzlich für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von DM 20,00 in Rechnung stellen und 10% Verzugszinsen pro Jahr berechnen. Stellt der AG Forderungen an den AN, so kann er diese nur nach ihrer Anerkennung durch den AN aufrechnen, oder wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden.

§ 25. Datenschutz.
Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass der AN während der Vertragsdauer und zum Zweck der gegenseitigen Vertragserfüllung und der Abrechnung AG-bezogene Daten im Rahmen der geltenden deutschen Datenschutz- und Telekommunikationsdienstegesetze speichert.

§ 26. Datensicherheit.
Dem AG ist bekannt, dass das Internet ursprünglich als offenes Netzwerk konzipiert wurde und daher auch noch heute unbefugte Dritte Nachrichten und Informationen abfangen oder gezielt "erhacken" können. Der AN kann dem AG keine abhörsichere Datenübertragung über das Internet garantieren. Der AG trägt selbst die Verantwortung für das Risiko, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen über das Internet zu übermitteln bzw. in seinen Informationsangeboten vorrätig zu halten. Der AG wird ferner darauf hingewiesen, dass es dem AN technisch möglich ist, für das Internet bestimmte Informationen des AG, die auf Servern des AN gebracht worden sind, einzusehen und bei technischen Problemen oder zur Beantwortung von Supportanfragen des AG`s ggf. auch einsehen muss.

§ 27. Betriebsbereitschaft.
Der AN bemüht sich im Rahmen seines Vertrages mit dem AG um eine ständige Verfügbarkeit der Betriebsbereitschaft der angebotenen Dienste 24 Stunden am Tag (z.B. Web-Server, Mail-Server, Internet-Konnektivität, Internet-Einwahl). Der AG weiß, dass der AN - wie auch bei jedem anderen ISP - keine 100 prozentige Betriebsbereitschaft garantieren kann. Sollten technische Umstellungen eine kurzfristige Betriebsunterbrechung erfordern, werden diese zu Zeiten mit statistisch niedrigsten Zugriffsraten durchgeführt und der AG darüber vorab informiert. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einfluss des AN entziehen (z.B. Störungen der Leitungsverbindungen im Internet durch nationale und internationale Netzwerkanbieter, höhere Gewalt) kann keine Haftung übernommen werden. Ansonsten beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert und berechnet sich anhand der relativen Ausfallzeit gegenüber der Gesamtzeit der angebotenen Nutzung.

§ 28. Ausfallsicherheit.
Der AN bemüht sich um Ausfallsicherheit auch durch Backup-Lösungen für die Informationsangebote des AG`s , z.B. durch Tape-Backups und andere Systeme und betreibt die Rechner in klimatisierten Server-Räumen. Der AG versichert, dass er seine auf Speicherplatz bei AN abgelegten Daten zusätzlich an anderer Stelle abspeichert und zusätzlich sichert, da der AN hier keine Haftung übernimmt.

§ 29. Änderungen des Vertrages.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind als solche zu kennzeichnen und nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Abreden gelten nur, nachdem sie gemäß § 1 schriftlich bestätigt sind. Änderungen der vorliegenden AGB oder von Preisen und Leistungen kann der AN dem AG schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail mitteilen.

§ 30. Wirksamkeit des Vertrages.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag selbst lückenhaft sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vertragslücken sollen durch solche ersetzt bzw. gefüllt werden, die der wirtschaftlichen Zweckbestimmung dieses Vertrages am nächsten kommen, die dann vereinbart worden wäre, wenn die Parteien von der Unwirksamkeit bzw. der Lückenhaftigkeit der Vereinbarung vorher gewusst hätten.

§ 31. Gerichtsstand und anwendbares Recht.
In allen Fällen, insbesondere wenn der AG Vollkaufmann ist, gilt Bautzen als Gerichtsstand. Auf alle Vereinbarungen und Verträge findet ausschließlich das materielle und formelle Recht Deutschlands Anwendung.

 


   
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